DER RAT DER WEITERBILDUNG (KAW) UND SEINE MITGLIEDSORGANISATIONEN FORDERN SICHERE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Die Weiterbildung als vierte Säule des deutschen Bildungssystems benötigt in Bezug auf die in ihr tätigen Lehrkräfte dringend Rechtssicherheit sowie angepasste finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen. Die plurale Träger- und Einrichtungslandschaft ist hier auf das Handeln des Gesetzgebers angewiesen.
Hintergrund ist die gesetzlich unklare Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung von Lehrkräften in der Erwachsenenbildung. Zuletzt hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) infolge eines Urteils des BSG vom 28.06.2022 (das sogen. „Herrenberg-Urteil“) ihre Kriterien zur Prüfung des Status von Lehrkräften im Antragsverfahren wie auch bei Betriebsprüfungen von Weiterbildungsträgern geändert. In der Folge fürchten viele Träger, Honorarlehrkräfte nicht mehr rechtssicher weiter beschäftigen zu können. Die Angebotsvielfalt in der Erwachsenen- und Weiterbildung droht dadurch zurückzugehen, so dass Weiterbildungsbedarfe und gesellschaftliche Bildungsaufträge nicht mehr im notwendigen Umfang abgedeckt werden können.