Durch die Corona-Pandemie ist auch der Zeitplan für die Weiterentwicklung des WbG ins Stocken geraten. Die für den 22.09.2020 geplante Weiterbildungskonferenz wurde auf das Frühjahr 2021 verschoben. Stattdessen traf sich der Wissenschaftsausschuss am 22. September um über die Ergebnisse der Weiterbildungskonferenz 2019 zu beraten. Die Sitzung wurde im Livestream übertragen.

Zur Ausschusssitzung waren der Sprecher des Gesprächskreises und die Moderator*innen der sechs thematischen Workshops in den Landtag eingeladen, um aus ihren Workshops zu berichten und mit den Abgeordneten über die Weiterentwicklungsbedarfe zu sprechen.

Da aus den im August im Kabinett beratenen Eckpunkten zur WbG-Reform noch keine Aussagen vorlagen, können wir auch jetzt noch keine substantiellen Informationen über geplante Veränderungen mitteilen. Dies betrifft insbesondere die Themen Formate und Förderparameter. Lediglich in Sachen förderfähige Angebote kann davon ausgegangen werden, dass zukünftig auch Veranstaltungen aus den Bereichen kulturelle Bildung, Gesundheitsbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung im § 11.2 berücksichtigt werden.

Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Nacke, betonte im Ausschuss, dass die Landesregierung in nächster Zeit das Gespräch mit den anderen demokratischen Landtagsfraktionen suchen werde, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Damit sei im Frühjahr zu rechnen. Ziel sei es, dass ab 2022 ein novelliertes WbG in Kraft treten können.

Diese Aussagen wurden vom Parlamentarischen Staatssekretär Klaus Kaiser einen Tag später auch auf der Regionalkonferenz Weiterbildung in Mönchengladbach bestätigt. Und mit Blick auf den Haushaltsentwurf 2021 teilte der Staatssekretär mit, dass auch für das kommenden Jahr eine 2-prozentige Erhöhung der WbG-Mittel (Dynamisierung) vorgesehen sei. Auch scheint gesichert, dass die Förderung von Landessprachkursen für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren fortgeführt wird. Und in Sachen Rettungsschirm soll auch für das 2. Halbjahr 2020 eine Antragstellung möglich werden.