Gute Nachrichten auch für alle Bildungseinrichtungen und Vereine, die ihren Gästen, Besucher*innen oder Kund*innen WLAN anbieten wollen. Am 13. Oktober 2017 ist das 3. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes TMG in Kraft getreten. Damit ist in Deutschland nun auch endlich möglich, was in anderen Ländern schon lange Realität ist: das Anbieten offener WLAN-Zugänge ohne Angst vor Haftung oder finanziellen Risiken. Das gilt für kommerzielle Angebote ebenso wie für Vereine, Bildungseinrichtungen und private Internetzugänge.

Damit ist die bisherige Störerhaftung, die von vielen kritisiert wurde nun abgeschafft und Anbieter*innen von Internetzugängen über WLAN brauchen keine Angst mehr vor kostenpflichtigen Abmahnungen oder anderen finanziellen Risiken haben. Auch eine Beschränkung des Zugangs für die Benutzer*innen ist nicht notwendig, also können Vorschaltseiten, Registrierungen oder Verschlüsselung entfallen.

Bildungseinrichtungen können ihren Teilnehmenden nun also endlich uneingeschränkten Internetzugang über WLAN anbieten. Unabhängig davon sollte jedoch auf eine Trennung zwischen eigenem Netz mit Computern und Server und dem Netz für Gäste geachtet werden. Viele handelsübliche Router bieten dazu entsprechende Einstellungen und Gastnetze an.

Mit herzlichen Grüßen

Frank Wittemeier