Die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes NRW (WbG) geht in eine entscheidende Phase

Bereits im Februar 2021 haben die Landtagsfraktionen von CDU, FDP, SPD und Bündnis90/Die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der dann zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen behandelt wurde.

Am 12. Mai fand nun, im Rahmen der Sitzung von Wissenschafts- und Hauptausschuss, die Anhörung von Sachverständigen statt.

Die LAAW hatte die Möglichkeit, sich mit einer Stellungnahme (siehe unten) zum Gesetzentwurf zu äußern, in erster Linie über eine schriftliche Eingabe in die Beratungsprozesse der Landespolitik.

Die Stellungnahme haben wir in den vergangenen Wochen erarbeitet - zusammen mit der LAAW AG-Weiterbildungspolitik, den Vorständ:innen der LAAW und im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen der Landesverbände der Weiterbildung, die im Gesprächskreis für Landesorganisationen vertreten sind.
Auch der Gesprächskreis hat eine Stellungnahme (siehe unten) erarbeitet, in der die Landesorganisationen ihre Punkte zum Gesetzentwurf stark machen.

Wir sind zuversichtlich, für die LAAW und die gesamte Weiterbildungslandschaft, unsere zentralen Anliegen zu einer konstruktiven Position zum Gesetzentwurf zusammengestellt zu haben.


Stellungnahme der LAAW zum Gesetz zur Weiterentwicklung des WbG NRW
(PDF 329kB)

Stellungnahme des Gesprächskreises für Landesorganisationen der Weiterbildung in NRW zum Gesetz zur Weiterentwicklung des WbG NRW
(PDF 159kB)


Weitere Stellungnahmen und Dokumente zum Beratungsverlauf befinden sich hier.

Zudem auch das Protokoll der Ausschuss-Sitzung.