Information der LAAW im weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie

Die derzeitige Situation stellt auch die Weiterbildung weiterhin vor große Herausforderungen.

Laut Erlass des NRW Gesundheitsministeriums (MAGS NRW), dürfen ab dem 04. Mai zwar wieder Veranstaltungen stattfinden. Diese können allerdings nur unter den notwendigen Schutzmaßnahmen angeboten werden. Für die Einrichtungen der Weiterbildung bedeutet dies einen immensen organisatorischen Aufwand.

Darüber hinaus ist mit erheblichen finanziellen Folgen für die Weiterbildung zu rechnen.
Die LAAW setzt sich gemeinsam mit dem Gesprächskreis für Landesorganisationen weiterhin für eine umfassende Unterstützung der Weiterbildung und ihrer Einrichtungen ein.
 
Informationen und die wichtigsten Entwicklungen für Weiterbildungseinrichtungen tragen wir hier zusammen.

Erreichbarkeit der LAAW-Geschäftsstelle
 
per e-Mail:
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telefonisch:
Nachrichten auf unserem Anrufbeantworter werden uns als Sprachdatei per e-Mail gesendet.
Wir melden uns zeitnah zurück.

Frank Wittemeier ist zudem unter der zweiten Durchwahl: 0521 / 164 454 2 zu erreichen.


Wichtige Informationen und Dokumente
 
  • WIR IN NRW - Das Landesportal (Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen)
  • Coronaschutzverodnung in der ab 20.06.2020 gültigen Fassung (PDF-Datei 169kB)
  • Coronaschutzverodnung in der ab 01.07.2020 gültigen Fassung (PDF-Datei 171kB)
  • Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW (PDF-Datei 187kB)

Zusätzliche Informationen in unserem Verbandswiki: COVID-19-Pandemie


Bundesarbeitsgemeinschaft Andere Weiterbildung: BAW-Info