
Werdet Mitglied in der LAAW.nrw
Stellt eine unverbindliche Anfrage oder kontaktiert unsere Geschäftsstelle.
Als Mitgliedseinrichtungen profitiert ihr von unseren Angeboten und unserer Unterstützung für Weiterbildungseinrichtungen.
Mitglied in der LAAW.nrw können Weiterbildungseinrichtungen werden, die nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG NRW) anerkannt sind oder diese Anerkennung anstreben.
Mitgliedseinrichtungen müssen sich mit unserem Selbstverständnis und unserem Leitbild identifizieren.
Um Mitglied in der LAAW.nrw zu werden, genügt ein einfacher, formloser Antrag.
In der Regel erfolgt eine Vorstellung in der Regionalgruppe, in deren Einzugsbereich die Einrichtung, die Mitglied werden möchte, ihren Sitz hat.
Die Mitglieder entscheiden in einer Mitgliederversammlung über die Mitgliedschaft. Die Regionalgruppe, in der die Vorstellung erfolgte, gibt dazu eine Empfehlung ab.
Als Mitgliedseinrichtung der LAAW.nrw profitiert ihr von umfangreichen Angeboten und Leistungen.
Die Schwerpunkte der Angebote liegen auf Vernetzung, Unterstützung und politischer Vertretung.
Hier findet ihr einen Überblick über die Angebote:
Der Mitgliedsbeitrag orientiert sich an der Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG NRW). Neue Einrichtungen bezahlen in den ersten beiden Jahren einen reduzierten Beitrag. Einrichtungen, die (noch nicht) nach dem WbG gefördert werden, zahlen einen festen Beitrag.
Für große Einrichtungen ist der Mitgliedsbeitrag begrenzt.
Die Beitragsordnung erhaltet ihr bei Interesse an einer Mitgliedschaft selbstverständlich vorab über unsere Geschäftsstelle.