Es gibt Neuigkeiten zur Diskussion und rechtlichen Einordnung des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Das FernUSG gilt seit 1977 und regelt auch die Zulassung von E-Learning-Angeboten. Wir haben im August über ein Urteil des BGH berichtet. Danach müssen viel mehr E-Learning Angebote bei der ZFU zugelassen werden als bisher gedacht. Das hat bei vielen Anbietern von Onlineangeboten zu Verunsicherung geführt.
Insbesondere die unklaren Vorgaben zu Lernerfolgskontrolle, räumlicher Trennung und der Aufzeichnung von Webinaren führen zu Unklarheiten. Bei Angeboten, die nach den Kriterien zu einer Zulassungspflicht führen, die aber nicht zugelassen sind, droht eine Rückzahlungspflicht der Teilnahmegebühren an die Teilnehmenden.
NKR fordert Abschaffung
Nachdem Anfang der Woche das IT-Nachrichtenportal heise.de über aktuelle Gerichtsentscheidungen zu Zulassungspflicht berichtet hat, fordert der Nationale Normenkontrollrat (NKR) nun die Abschaffung dieses Gesetzes. Der NKR verweist dabei auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Die hat sich dort vorgenommen, Gesetze, die ihren Zweck nicht oder nicht mehr erfüllen, zu streichen. Diese Forderung zur Abschaffung eines Gesetzes durch den NKR ist eine Premiere.
Es bleibt also spannend, wie sich die Situation entwickeln wird. Eine Abschaffung des Gesetzes würde für Einrichtungen, die asynchrone E-Learning-Angebote machen, deutlich mehr Rechtssicherheit bieten.