Für Internetseiten, über die Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeschlossen werden können, gilt seit 19. Juni 2026 die Pflicht für eine Widerrufsfunktion. Das gilt also in der Regel für Seiten von Bildungseinrichtungen, über die Seminare und Kurse gebucht werden könne.
Es gibt Neuigkeiten zur Diskussion und rechtlichen Einordnung des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Das FernUSG gilt seit 1977 und regelt auch die Zulassung von E-Learning-Angeboten. Wir haben im August über ein Urteil des BGH berichtet. Danach müssen viel mehr E-Learning Angebote bei der ZFU zugelassen werden als bisher gedacht. Das hat bei vielen Anbietern von Onlineangeboten zu Verunsicherung geführt.
Gelegentlich ist es notwendig, in Moodle die eigene hinterlegte E-Mail-Adresse zu ändern. Die E-Mail-Adresse ist im eigenen Profil gespeichert. Dort kann sie auch geändert werden.
Das könne sowohl Teilnehmende als auch Trainerinnen und Trainer selbst erledigen.
Hier dazu eine kurze Anleitung.
Teilnehmende für einen Kurs können in Moodle einfach installiert werden. Dazu wird eine Datei mit den Angaben zu den Teilnehmenden und dem Kurs, in den sie eingeschrieben werden sollen, benötigt. Diese Datei kann dann in Moodle importiert werden.
Hier folgt eine ausführliche Anleitung.