Bereits seit Herbst letzten Jahres konnten zahlreiche Träger von Integrationskursen die Tendenz beobachten, dass keine neuen Berechtigungen zur Teilnahme an den Kursen durch das BAMF bewilligt wurden. Durch das Trägerrundschreiben des BAMF vom 09. Februar 2026 wurde diese Praxis nun offiziell bestätigt. Diese Entwicklung führt bei uns als Dachverband von über 50 nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG NRW) anerkannten Trägern zu großen Sorgen.
Die Integrationskurse haben eine hohe Bedeutung für unsere Gesellschaft. Durch die Vermittlung von Sprache, Kultur, Geschichte und politischer Bildung wird ein wesentlicher Grundstein zur Integration gelegt. Für die von der BAMF-Entscheidung Betroffenen entstehen so erhebliche und in vielen Fällen unüberwindbare Hürden auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft und dem Streben einen Arbeitsplatz zu finden.
Die Integrationskurse bieten auch die Grundlage für die weiterhin vom BAMF geförderten Berufssprachkurse. Durch einen Wegfall der Integrationskurse wird sich in wenigen Monaten auch die Teilnehmendenzahl der Berufssprachkurse deutlich reduzieren. Für eine Gesellschaft, die weiterhin unter Fachkräftemangel leidet, sind die Folgen somit ebenfalls fatal.
Die aktuellen Entwicklungen sind insbesondere daher unverständlich, da ausreichend Mittel im Bundeshaushalt für die Kurse vorgesehen sind.
Auch für die Weiterbildungslandschaft bedeutet diese Situation ebenfalls einen gravierenden Einschnitt. Die Träger und die pädagogischen Beschäftigten, die in der Vergangenheit große Anstrengungen auf sich genommen haben, um die Integrationskurse leisten zu können empfinden die aktuellen Entwicklungen als einen Schlag ins Gesicht.
Erste Mitgliedseinrichtungen haben bereits personelle Konsequenzen ziehen und pädagogische Beschäftigte entlassen müssen. Viele Träger haben in den vergangenen Jahren etliche Integrationsangebote zur Verfügung gestellt und auf Grundlage des Koalitionsvertrags der Bundesregierung entsprechende Planungen für ihr Angebot für die kommenden Jahre erstellt.
Die Auswirkungen der BAMF-Entscheidung werden vor dem Hintergrund des sogenannten „Herrenbergurteils“ und der erwarteten Reform des Statusfestellungsverfahrens für selbstständige Dozierende noch schwieriger. Es wird vielfach angenommen, dass Dozierende die überwiegend Integrationskurse leiten, in Zukunft nicht als selbstständige Dozierende bewertet werden können. Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des BAMF ist eine Festanstellung von Dozierenden aber mit erheblichen Risiken verbunden, welche die Träger nicht absichern können.
Wir fordern die politischen Entscheidungsträger daher auf, die Entscheidungen des BAMF zu revidieren und zu einer verlässlichen Förderung von Integrationskursen zurückzukehren.
Es gibt bereits zahlreiche Medieneberichte hierzu, u.a:
https://taz.de/Gestoppte-Integrationskurse/!6154179/ (taz.de 12.02.)
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/integrationskurse-eingeschraenkt-bmi-100.html (tagesschau.de 12.02)